U5-Verlängerung

Die Verlängerung der U-Bahnlinie U5 zum Luft- und Raumfahrtcampus Taufkirchen/Ottobrunn befindet sich in einer vertieften Untersuchungsphase. Nach mehreren Nutzen-Kosten-Untersuchungen mit zuletzt positiven Ergebnissen lässt der Landkreis München derzeit die bauliche Machbarkeit des Projekts detailliert prüfen. Ziel ist es, eine belastbare Grundlage für die weiteren Planungsschritte zu schaffen. Ausgangspunkt ist die Nutzen-Kosten-Untersuchung aus dem Jahr 2024, in der neue Rahmenbedingungen berücksichtigt wurden. Dazu zählen erschütterungsempfindliche Flächen im Umfeld der IABG sowie die Ansiedlung des TUM Luft- und Raumfahrtcampus auf Flächen des Ludwig-Bölkow-Campus. Die Ergebnisse wurden im Januar 2024 im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur vorgestellt.

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Präsentation zur U5-Verlängerung

Nutzen-Kosten-Untersuchung und Projektentwicklung

Bereits seit 2014 wird eine Verlängerung der U5 untersucht. Während frühe Bewertungen noch deutlich unter dem für eine Förderung erforderlichen Nutzen-Kosten-Verhältnis lagen, führten weiterentwickelte Annahmen und eine geänderte Bewertungsmethodik ab 2022 zu Ergebnissen über dem Schwellenwert von 1. In der Untersuchung 2024 erreichten alle geprüften Trassenvarianten Nutzen-Kosten-Verhältnisse zwischen 1,03 und 1,19.

Damit ist die Voraussetzung für eine mögliche Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz erfüllt. Die Untersuchung bildet die fachliche Grundlage für die derzeit laufende bauliche Machbarkeitsstudie.

Bauliche Machbarkeitsstudie und Ausblick

Die bauliche Machbarkeitsstudie prüft die technische und genehmigungsrechtliche Umsetzbarkeit der Varianten und erstellt eine vertiefte Kostenschätzung. Untersucht werden unter anderem Trassenverläufe, mögliche Bahnhofsstandorte, Tunnelbauwerke sowie Bauabläufe und Baulogistik. Auch die verkehrliche Erschließung des TUM Luft- und Raumfahrtcampus ist Bestandteil der Untersuchung.

Die aktuell vorliegende Grobkostenschätzung für die U5-Verlängerung beträgt 990 Millionen Euro. Bei einem Nutzen-Kosten-Verhältnis von mindestens 1 kann eine Förderung von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten durch Bund und Freistaat Bayern erfolgen.

Der Abschluss der baulichen Machbarkeitsstudie ist für das dritte Quartal 2026 vorgesehen. Auf dieser Basis soll eine Vorzugsvariante festgelegt und anschließend in die weiteren Planungsphasen eingestiegen werden. Ein Planfeststellungsbeschluss wird nach derzeitigem Stand frühestens im Jahr 2034 erwartet.

Neuer Betriebshof in Neuperlach Süd

Im Auftrag des Freistaat Bayern, des Landkreises München und der SWM/MVG wird aktuell untersucht, wie sich die potenzielle Verlängerung der U5 Richtung Ottobrunn, ein möglicher zweigleisiger Ausbau der S5 zwischen Giesing und Kreuzstraße sowie der notwendige Neubau des U-Bahnbetriebshof am Standort Neuperlach Süd realisieren lassen, ohne sich in die Quere zu kommen. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der MVG unter U-Bahn-Ausbau: Neuer Betriebshof in Neuperlach Süd.